Bilanz und Buchhaltung – Homeoffice – Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers

Zahlt der Arbeitgeber für ein in der Wohnung oder im Haus des Arbeitnehmers befindliches Büro einen bestimmten Betrag für die Nutzung, kommt es für die steuerliche Behandlung dieser Zahlung darauf an, in wessen vorrangigem Interesse die Büronutzung erfolgt.

Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es sich bei dem vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bürokostenzuschuss um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

BiBu0322_Homeoffice – Buerokostenzuschuss des Arbeitgebers