Stille Gesellschafter: Besonderheiten bei der Beteiligung von Familienangehörigen

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an. Lesen Sie hier, was eine typisch stille Beteiligung bzw. was eine a-typisch stille Beteiligung ausmacht und was für Besonderheiten bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten sind.

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