Elektronische Dienstleistungen aus Großbritannien

Unternehmer aus dem Vereinigten Königreich, die elektronische Dienstleistungen an Unternehmer im EU-Gebiet bzw. an Privatpersonen erbringen, haben dies in Ihren Ausgangsrechnungen entsprechend darzustellen. Die Besteuerung elektronischer Dienstleistungen ergibt sich je nachdem in welchem Land der Empfänger ansässig ist. Wann der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann nicht, entscheidet sich nach dem Leistungsbezug.

Weitere Informationen:

BiBU_072022_Elektronische Dienstleistungen aus Großbritannien.pdf