BMF-Schreiben: Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des Krieges

Das Bundesministerium für Finanzen hat ein aktuelles Schreiben mit steuerlichen Billigkeitsmaßnahmen angesichts der gestiegenen Energiekosten herausgegeben. So können die Finanzämter etwa fällige Steuern stunden, Steuervorauszahlungen anpassen sowie Vollstreckungsaufschub gewähren.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben (BMF-Schreiben vom 5.10.2022, IV A 3 – S 0336/22/10004 :001) erlassen, in dem die Handlungsspielräume der Finanzverwaltung für zahlreiche Entlastungen und Anträge, sog. Billigkeitsmaßnahmen, ausgeweitet wurden, um die Steuerpflichtigen und Unternehmer zu entlasten, die aufgrund der kriegsbedingt gestiegenen Energiekosten mit nicht unerheblichen Mehrbelastungen zu kämpfen haben.

Lesen Sie dazu in der Haufe „bilanz+buchhaltung“ ab Seite 28.

Artikel lesen (PDF, 300kB)