Bilanz und Buchhaltung – Bewirtungskosten – wann sind die Kosten abzugsfähig?

Bewirtet der Unternehmer Geschäftspartner oder eigene Arbeitnehmer, können die Kosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden und ggf. zum Vorsteuerabzug berechtigen, sofern die hierfür geltenden steuerlichen Vorschriften vollständig erfüllt sind.

Zur Feststellung der Abzugsfähigkeit sind verschiedene Punkte zu prüfen: Eine Bewirtung liegt vor, wenn jemand auf Kosten des Unternehmers Speisen, Getränke und Genussmittel verzehrt. Ein Betriebskostenausgabenabzug ist jedoch nur möglich, wenn ein betrieblicher Anlass vorliegt. Wie bei der Abgrenzung vorzugehen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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