Arbeitnehmersicherung: Insolvenzgeldumlage buchen und Insolvenzgeld beantragen

Dieser Artikel informiert über die Höhe der abzuführenden Insolvenzgeldumlage, stellt deren Verbuchung dar und geht dabei auch auf die Berechnung der Insolvenzgeldumlage und den möglichen Antrag auf Insolvenzausfallgeld ein.

Arbeitgeber müssen die Insolvenzgeldumlage an die Krankenkassen abführen. Die Buchung erfolgt auf das Konto «Gesetzliche soziale Aufwendungen» 4130/6110 (SKR 03). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto «Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt» 1740/3720 (SKR 03/04). Buchungssatz: Gesetzliche soziale Aufwendungen an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt.

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