Bilanz und Buchhaltung – Umsatzsteuerliche Behandlung einer Weiterbelastung von Fremdkosten

Wenn ein Auftragnehmer einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) einschaltet, kann er die entstandenen Kosten seinem Kunden (Auftraggeber) weiterberechnen. Handelt es sich dabei um ein ausländisches Unternehmen bzw. befindet sich der Sitz des Subunternehmers im Ausland, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Umsatzsteuer anfällt.

Nimmt ein inländischer Unternehmer Dienstleistungen eines ausländischen Unternehmers in Anspruch, muss zunächst der Ort der sonstigen Leistung festgestellt werden. Wenn keine Sonderregelung eingreift, liegt der Leistungsort gem. § 3a Abs. 2 UStG da, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Der inländische Unternehmer ist als Leistungsemp-fänger zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Er bucht die Umsatzsteuer auf das Konto „Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % 1787/3837 (SKR 03/04). Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto „Ab-ziehbare Vorsteuer nach § 136 UStG 19 %“ 1577/1408 (SKR 03/04).

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